Hygieneanforderungen an die

IP Suisse Produzenten

Weinlandmühle Trüllikon GSP

 

Produzenten von Getreide, Oelsaaten und Körnerleguminosen sind aufgefordert, ihren Beitrag zur sicheren, einwandfreien Produktion von Lebens- und Futtermitteln zu leisten. In diesem Sinne gelten diese Anforderungen für alle Produzenten, welche ihr Erntegut an Getreidesammelstellen abliefern. Die Produzenten sind verantwort-lich, dass die Anforderungen unter Punkt 2. Ernte, von den durch sie beauftragten Mähdruschunternehmen eingehalten werden.

1. Anbau

Allgemeine Bewirtschaftung: Der Produzent hat seinen Betrieb nach den gesetzlichen Vor-schriften zu bewirtschaften. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass die Hilfsstoffe wie Dünger, Pflanzenschutzmittel, Hofdünger und Klärschlamm nach den gesetzlichen Vorschrif-ten eingesetzt werden und deren Einsatz aufgezeichnet wird. Die Dosierung und der Zeitpunkt des Einsatzes müssen gemäss Anleitung der Hersteller und/oder des Lieferanten eingehalten werden. Das Güllen unmittelbar neben erntereifem Getreide/Ölsaaten ist zu unterlassen.
Spezielle Bewirtschaftung: Die Anforderungen einer allfälligen Vertragsproduktion (z.B: Bio-SUISSE, IP-SUISSE, Suisse Garantie) sind ebenfalls einzuhalten. Fruchtfolge, Bodenbearbei-tung und Sortenwahl müssen so gewählt werden, dass das Risiko von Fusarienbefall mini-miert werden kann: Nach Möglichkeit ist der Anbau von Weizen nach Mais zu unterlassen. Empfehlung: Falls Weizen nach Mais auf der gleichen Parzelle folgt, sind die Ernterückstände des Maises fein zu häckseln und oberflächlich gut einzuarbeiten oder unterzupflügen. Auf sol-chen Parzellen sind zudem Sorten, die stark anfällig auf Fusarien sind, z.B. Levis, Drifter, Tapidor, (siehe ESL) zu meiden.

2. Ernte

Anforderungen an die Mähdrescher:
Die Mähdrescher sind ordnungsgemäss zu warten. Wo die Gefahr einer Produktberührung besteht (z.B. infolge eines Lecks), sind zur Verhinderung einer unerwünschten Kontamination wenn möglich lebensmitteltechnische Öle und Fette einzusetzen. Allfällig kontaminiertes Erntegut muss entsorgt werden.
Während der Ernte sind vor allem beim Wechsel der Getreide-/Produktart (Gerste, Raps, Weizen, usw.) die Mähdrescher so zu entleeren, dass möglichst keine Reste aus dem Vorprodukt mehr vorhanden sind.
Der Mähdrescherfahrer muss über minimale Kenntnisse betreffend der Problemfelder, uner-wünschter Kontaminationen des Erntegutes sowie über die Getreidearten verfügen.
Vorsichtsmassnahmen bezüglich Fusarien / Mykotoxinen
Ist das Getreide auf dem Feld mit Fusarien befallen, so sind Flächen mit mehr als ca. 5 % befallenen Ähren (ganz oder teilweise weissliche oder rosafarbene Ähren) gesondert zu ern-ten und der Sammelstelle mitzuteilen. Die Mykotoxinbelastung solcher Posten muss vor dem Inverkehrbringen mittels Schnelltest bestimmt werden.
Für unverarbeitetes Getreide zu Lebensmittelzwecken gilt unter anderem neu ein Grenzwert von 1,25 mg/kg DON. Aufbereitete Posten über diesem Wert dürfen nicht als Brotgetreide in Verkehr gebracht werden.

3. Hoflagerung / Hofaufbereitung

Diese ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Sammelstelle gestattet. Es müssen alle nötigen technischen Einrichtungen und das Fachwissen vorhanden sein, damit die Arbei-ten und Kontrollen ordnungsgemäss gemacht werden können.
Lagerbedingungen:
Sämtliche dafür vorgesehenen Behältnisse (Wagen, Silos, Böden etc.) sind vorher gründlich zu reinigen.
Die Lagerung hat sauber getrennt von anderen Produkten oder Gegenständen sowie trocken und vor direktem Sonnenlicht geschützt zu erfolgen.
Das Erntegut ist vor Tieren (Vögel, Mäuse etc.) und dem Zutritt durch Unbefugte zu schützen. Beim Auftreten von Schädlingen sind die Posten einer fachmännischen Desinfektion zuzufüh-ren. Die getroffenen Massnahmen sind zu dokumentieren. Die Sammelstelle ist über den Be-fund zu orientieren.
Feuchte Posten sind sofort zur Trocknung anzumelden.

4. Transporte ab Feld zur Sammelstelle

Der Transport ab Feld bis zur Sammelstelle hat in sauberen und trockenen Transportmitteln zu erfolgen. Diese müssen in einwandfreiem technischem Zustand sein und sind vor jedem Beladen zu kontrollieren und gründlich zu reinigen (keine Rückstände von Ernteabgang, Saatgutsäcke, Tierkot etc.). Falls erforderlich sind die Transportmittel zuzudecken.
Verbotene und kritische Vorladungen
In dem für das Erntegut vorgesehenen Transportmittel dürfen keine verbotenen Vorladungen transportiert worden sein.
Verbotene Vorladungen sind:
Schlachtabfälle, Tiermehl, radioaktive Stoffe, Asbest od. Stoffe mit Asbestbestandteilen, Mineralöl.
Bei kritischen Vorladungen ist das Transportmittel vor dem Belad mit dem Erntegut gründlich mit-tels Hochdruckreiniger zu reinigen und zu desinfizieren. Die erfolgte Massnahme ist zu dokumentieren.
Kritischen Vorladungen sind:
Garten-/Blumenerde, die mit tierischem Dung vermischt ist, metallischer Abfall und Drehbankspä-ne, toxische Stoffe und daraus bestehende Verpackungen, mineralischer Ton, der für die Entgif-tung benutzt wird, Saatgut, das mit toxischen Stoffen behandelt wurde, Klärschlamm, Haushaltsab-fälle, unbehandelte Lebensmittelrückstände, Glas und Glassplitter, Organische Düngemittel sowie alle als GVO – haltig deklarierten Produkte.
Ablad bei der Sammelstelle: Vor der Abfahrt zur Sammelstelle ist sicherzustellen, dass die Transporteinheiten in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand sind.
Insbesondere im Gossenbereich der Sammelstelle sind Verschmutzungen durch undichte Maschinenteile (z.B. Hydraulikleitungen, Ölwannen etc.) oder verschmutzte Reifen / Felgen absolut zu verhindern.
Im Bereich der Anlage ist das Rauchen zu unterlassen.

5. Persönliche Hygiene

Eine ausreichende persönliche Hygiene muss bei Kontakt mit dem Erntegut gewährleistet sein, d.h. saubere Hände, keine stark verschmutzte Kleidung und sauberes Schuhwerk. Dies gilt auch für die Abgabe des Ernteguts an der Sammelstelle.

Trüllikon, 01.06.2023 Weinlandmühle Trüllikon

Adresse

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